Neue Abtreibungsregeln: Breiterer Zugang, kostenlose Verfahren, keine Strafen
Dieser Gesetzesentwurf führt neue Regeln für den Schwangerschaftsabbruch ein, die das Recht auf den Eingriff bis zur 12. Schwangerschaftswoche und in besonderen Fällen auch später garantieren. Er sichert den kostenlosen Zugang zu Leistungen im Rahmen des Nationalen Gesundheitsfonds (NFZ) und schränkt die Verweigerung durch Ärzte ein, während er auch Strafen für den Schwangerschaftsabbruch mit Zustimmung der schwangeren Person und für die Beihilfe dazu abschafft.
Wichtige Punkte
Jede Person hat das Recht, eine Schwangerschaft bis zum Ende der 12. Woche abzubrechen.
Nach der 12. Woche kann eine Schwangerschaft bei Lebens- oder Gesundheitsgefahr, fetalen Defekten oder wenn sie aus einer verbotenen Handlung resultiert, abgebrochen werden.
Schwangerschaftsabbrüche sind für versicherte Personen kostenlos und werden vom Nationalen Gesundheitsfonds (NFZ) finanziert.
Medizinische Einrichtungen müssen den Zugang zur Leistung gewährleisten; ablehnende Ärzte müssen einen anderen Spezialisten benennen, oder die Einrichtung muss einen Subunternehmer haben.
Strafgesetzbuchbestimmungen wurden aufgehoben, was bedeutet, dass es keine Strafen für den Schwangerschaftsabbruch mit Zustimmung der schwangeren Person oder für die Beihilfe dazu gibt.
Ein schnelleres Beschwerdeverfahren (bis zu 3 Tage) wurde für den Fall der Verweigerung der Leistung eingeführt.
2024-04-12
Dafür
206
Dagegen
222
Enthaltung
16
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_177
Startdatum: 2024-01-24
Abstimmungsdatum: 2024-04-12
Sitzung Nr.: 9
Abstimmung Nr.: 29