Vereinfachung der Abschreibungsregeln für Unternehmen in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit
Der Gesetzentwurf vereinfacht die Regeln für die Anwendung individueller Abschreibungssätze durch Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmer. Die Änderung besteht in der Streichung des Kriteriums des Wohlstandsindex der Gemeinde, wobei nur die Bedingung der Arbeitslosenquote (mindestens 120 % des Landesdurchschnitts) für selbst erstellte Anlagegüter verbleibt.
Wichtige Punkte
Abschaffung der Anforderung bezüglich des Wohlstandsindex der Gemeinde bei der Beantragung der präferenziellen Abschreibung.
Beibehaltung der Bedingung, dass die Investition in einem Landkreis oder einer Stadt liegt, in der die Arbeitslosenquote mindestens 120 % des Landesdurchschnitts beträgt.
Begünstigte sind Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmer, die Nichtwohngebäude und Bauwerke in Eigenleistung erstellen.
Die neuen Vorschriften gelten für Anlagegüter, für die unter anderem die Baugenehmigung nach dem 31. Dezember 2025 rechtskräftig wurde.
2025-11-07
Dafür
441
Dagegen
2
Enthaltung
0
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1798
Startdatum: 2025-10-09
Abstimmungsdatum: 2025-11-07
Sitzung Nr.: 44
Abstimmung Nr.: 53