Alkoholtests für Abgeordnete und Senatoren, Ausschluss von Sitzungen
Neue Vorschriften ermöglichen es dem Marschall des Sejm oder Senats, Abgeordnete und Senatoren einem Alkoholtest zu unterziehen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass sie während der Sitzungen unter Alkoholeinfluss stehen. Die Weigerung, sich dem Test zu unterziehen, oder ein positives Ergebnis kann zum Ausschluss von der Sitzung führen, um die Würde des Parlaments und die Verantwortung der Volksvertreter zu stärken.
Wichtige Punkte
Der Marschall des Sejm oder Senats kann einen Alkoholtest für einen Abgeordneten oder Senator anordnen, wenn der Verdacht besteht, dass er während der Sitzungen unter Alkoholeinfluss steht.
Der Test wird von der Marschallgarde ausschließlich mit einem Alkoholtester durchgeführt, ohne Blutentnahme.
Ein Abgeordneter oder Senator, der den Test verweigert oder positiv auf Alkohol getestet wird, kann von der Sitzung ausgeschlossen werden.
Die Änderungen zielen darauf ab, das Ansehen des Parlaments zu verbessern und sicherzustellen, dass die Volksvertreter ihre Pflichten voll bewusst erfüllen.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1810
Startdatum: 2025-10-15