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Änderungen beim Mindestlohn: höhere Gehälter für Arbeitnehmer und strengere Strafen für Unternehmen

Ein neues Gesetz ändert die Berechnung des Mindestlohns, was für viele Arbeitnehmer eine reale Gehaltserhöhung bedeutet, da Zulagen und Prämien nicht mehr in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden. Gleichzeitig werden höhere Geldstrafen für Arbeitgeber bei verspäteten Zahlungen und anderen Verstößen eingeführt sowie eine automatische Berechnung von Verzugszinsen vorgeschrieben.
Wichtige Punkte
Keine Anrechnung von Zulagen auf den Mindestlohn mehr: Ab 2027 werden Funktionszulagen, sonstige Zulagen, Prämien und Boni zusätzlich zum Mindestlohn gezahlt.
Höhere Strafen für unehrliche Arbeitgeber: Bußgelder für die Verletzung von Arbeitnehmerrechten, wie z.B. nicht rechtzeitige Gehaltszahlung, werden sich teilweise verdoppeln, auf bis zu 60.000 PLN oder 90.000 PLN.
Automatische Zinsen bei verspäteter Zahlung: Arbeitgeber müssen Verzugszinsen für verspätete Löhne selbst berechnen und auszahlen, ohne dass der Arbeitnehmer einen Antrag stellen muss.
Besserer Schutz für Auftragnehmer: Es wird eine Strafe für die vollständige Nichtzahlung der Vergütung (nicht nur für die Unterschreitung des Satzes) eingeführt und eine Zahlungsfrist bis zum 10. des Folgemonats festgelegt.
Zwei Mindestlohnerhöhungen pro Jahr: Wenn der prognostizierte Preisindex mindestens 105 % beträgt, wird der Mindestlohn zweimal jährlich geändert – zum 1. Januar und zum 1. Juli.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1811
Startdatum: 2025-10-15