Temporäres Einreiseverbot für Nicht-EU-Bürger: Neue Regeln und Folgen
Der Gesetzentwurf ermöglicht ein temporäres Einreiseverbot nach Polen für Bürger aus Nicht-EU-Ländern, wenn ihr Aufenthalt eine Gefahr für die Sicherheit, die öffentliche Ordnung oder die Gesundheit darstellt. Der Ministerrat kann ein solches Verbot für bis zu 12 Monate verhängen, mit Verlängerungsmöglichkeit. Der Grenzschutz erhält neue Befugnisse zur Überprüfung und sofortigen Ausweisung von Personen, die die Einreisebedingungen nicht erfüllen, und ein Verstoß gegen das Verbot zieht hohe Geldstrafen und ein Wiedereinreiseverbot nach sich.
Wichtige Punkte
Der Ministerrat kann ein temporäres Einreiseverbot für Nicht-EU-Bürger einführen, wenn deren Anwesenheit die Staatssicherheit, die öffentliche Ordnung oder die öffentliche Gesundheit gefährdet.
Das Verbot kann bis zu 12 Monate dauern, mit Verlängerungsmöglichkeit, und gilt nicht für Personen mit Aufenthaltsgenehmigung in Polen, Familienangehörige polnischer Bürger, Diplomaten und britische Staatsbürger, die vom Austrittsabkommen betroffen sind.
Der Grenzschutz kann Personen, die die Einreisebedingungen nicht erfüllen, sofort ausweisen; ein Einspruch beim Leiter des Amtes für Ausländer stoppt die Ausweisung jedoch nicht.
Ein Verstoß gegen das Einreiseverbot wird mit einer Geldstrafe von bis zu 100.000 PLN und der Ausweisung aus Polen mit einem Wiedereinreiseverbot von bis zu 5 Jahren geahndet.
Das Gesetz soll Polens Grenzen vor unbefugten Überstellungen von Ausländern durch andere EU-Staaten schützen und die Position des Grenzschutzes stärken.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1812
Startdatum: 2025-10-15