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Körperschaftsteuer-Änderungen: Steuerbefreiungen für Investmentfonds

Das Gesetz erweitert Steuerbefreiungen für ausländische Investmentfonds und erleichtert ihnen das Geschäft in Polen. Die Änderungen erweitern den Kreis der von der Körperschaftsteuer befreiten Einheiten und führen eine Pflicht zum automatischen Austausch von Kontoinformationen ein. Für Bürger bedeutet dies potenziell eine größere Auswahl an Investmentfonds, aber auch mehr Transparenz durch grenzüberschreitenden Datenaustausch.
Wichtige Punkte
Körperschaftsteuerbefreiung für Fonds mit Sitz oder Geschäftsleitung in jedem Land (nicht nur EU/EWR).
Fonds müssen neue Bedingungen erfüllen, z. B. eine Verwaltungslizenz der lokalen Finanzaufsicht besitzen.
Polnische Steuerbehörden müssen eine Rechtsgrundlage für den automatischen Austausch von Informationen über die Konten des Fonds haben.
Neue Regeln gelten ab dem 1. Januar 2026, aber Unternehmen mit einem abweichenden Geschäftsjahr wenden die alten Regeln bis zum Ende ihres Geschäftsjahres an.
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54%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-11-06
Dafür 230
Dagegen 193
Enthaltung 0
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gavel
Status:
Gesetz geworden
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie ustawy o podatku dochodowym od osób prawnych.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 1826
Startdatum: 2025-10-15
Abstimmungsdatum: 2025-11-06
Abstimmung Nr.: 39