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BFG-Aktienlöschung: Anschaffungskosten als steuerlich abzugsfähige Kosten

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass im Falle der Löschung von Aktien oder anderen Wertpapieren aufgrund einer Entscheidung des Bankgarantiefonds die Ausgaben für deren Erwerb als steuerlich abzugsfähige Kosten anerkannt werden. Dieses Ereignis wird steuerlich als entgeltliche Veräußerung behandelt. Die Änderungen sollen am 1. Januar 2026 in Kraft treten und für Entscheidungen gelten, die nach dem 31. Dezember 2025 erlassen wurden.
Wichtige Punkte
Ausgaben für den Erwerb von durch den BFG gelöschten Aktien werden steuerlich abzugsfähig.
Die Löschung wird steuerlich als entgeltliche Veräußerung behandelt.
Die Vorschriften gelten für BFG-Entscheidungen, die nach dem 31. Dezember 2025 erlassen werden.
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99%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-11-21
Dafür 431
Dagegen 6
Enthaltung 0
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1835
Startdatum: 2025-10-16
Abstimmungsdatum: 2025-11-21
Sitzung Nr.: 45
Abstimmung Nr.: 36