Änderungen bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer: Fristwiederherstellung und Steuerpflicht
Der Gesetzentwurf führt Änderungen im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz ein, die eine Wiederherstellung der Frist für die Meldung des Erwerbs von Eigentum oder Vermögensrechten ermöglichen, wenn das Versäumnis nicht auf das Verschulden des Steuerpflichtigen zurückzuführen ist. Die Regelung präzisiert auch den Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld bei Erbschaften und knüpft diesen an die Rechtskraft eines Gerichtsbeschlusses, die Registrierung einer Erbschaftsbescheinigung oder die Ausstellung eines Europäischen Nachlasszeugnisses.
Wichtige Punkte
Wiederherstellung der Meldefrist: Möglichkeit zur Wiederherstellung der Frist für die Meldung des Erwerbs (Voraussetzung für die Steuerbefreiung der engsten Familie), wenn der Steuerpflichtige glaubhaft macht, dass ihn kein Verschulden an der Verzögerung trifft.
Zeitpunkt der Steuerschuld: Bei Erbschaften entsteht die Steuerschuld mit der Rechtskraft des Gerichtsbeschlusses, der Registrierung der Erbschaftsbescheinigung oder der Ausstellung des Europäischen Nachlasszeugnisses.
Frist für die Steuererklärung: Steuerpflichtige haben einen Monat Zeit, um eine Steuererklärung ab dem Tag der Entstehung der Steuerschuld abzugeben. Wird der Erwerb nicht fristgerecht gemeldet (und die Frist nicht wiederhergestellt), beträgt die Frist für die Erklärung einen Monat nach Ablauf der ursprünglichen Meldefrist.
Ausländische Dokumente: Wenn die Feststellung des Erwerbs der Erbschaft durch eine andere ausländische Behörde als ein Gericht erfolgt, gilt die Ausstellung des Dokuments durch diese Behörde als Registrierung einer Erbschaftsbescheinigung.
2025-11-21
Dafür
440
Dagegen
0
Enthaltung
0
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1837
Startdatum: 2025-10-16
Abstimmungsdatum: 2025-11-21
Sitzung Nr.: 45
Abstimmung Nr.: 45