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Änderung des Einkommensteuergesetzes für natürliche Personen

Das Gesetz ändert Art. 14c Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes für natürliche Personen, indem die Worte „1.000.000 PLN“ durch die Worte „2.000.000 PLN“ ersetzt werden. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Wichtige Punkte
In Art. 14c Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes für natürliche Personen werden die Worte „1.000.000 PLN“ durch die Worte „2.000.000 PLN“ ersetzt.
Das Gesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
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2025-11-21
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Gesetz geworden
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie ustawy o podatku dochodowym od osób fizycznych.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 1838
Startdatum: 2025-10-16
Abstimmungsdatum: 2025-11-21
Abstimmung Nr.: 38