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Änderungen in der Raumplanung: mehr Grün und Flexibilität

Das Gesetz ändert die Raumplanungsregeln in Polen. Es gibt Gemeinden mehr Freiheit bei der Festlegung der minimalen biologisch aktiven Fläche auf Grundstücken, z.B. in Innenstädten oder bei Denkmälern. Es führt auch neue Konsultationspflichten für Pläne mit verschiedenen Institutionen ein, was Verfahren verlängern, aber Sicherheit und Umweltschutz erhöhen soll.
Wichtige Punkte
Gemeinden können die erforderliche Grünfläche auf Grundstücken in Innenstädten, bei Denkmälern, auf kleinen technischen Infrastrukturgrundstücken und dort, wo ein Gebäude das gesamte Grundstück einnimmt, leichter reduzieren.
Entwürfe allgemeiner Gemeindebaupläne müssen mit mehr Institutionen abgestimmt werden, darunter Förster, Energie- und Gasnetzbetreiber sowie das CPK-Unternehmen.
Die Arbeit an den ersten allgemeinen Gemeindebauplänen wurde beschleunigt – Teilnichtigerklärungen sind nun zulässig, und die Fristen für die Verabschiedung wurden auf 2027 verschoben.
Die Definition der bebauten Fläche wurde geändert – Gebäudeteile unterhalb der Geländeoberfläche (z.B. Keller) werden nicht mehr angerechnet.
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54%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-11-05
Dafür 237
Dagegen 194
Enthaltung 4
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gavel
Status:
Gesetz geworden
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Zusätzliche Informationen
Poselski projekt ustawy o zmianie ustawy o planowaniu i zagospodarowaniu przestrzennym oraz niektórych innych ustaw.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 1839
Startdatum: 2025-10-16
Abstimmungsdatum: 2025-11-05
Abstimmung Nr.: 24