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Raumplanung vereinfacht: Flexible Bebauung und längere Fristen für Gemeinden.

Dieses neue Gesetz vereinfacht den Prozess für Gemeinden bei der Erstellung von Raumordnungsplänen, indem einige obligatorische Zustimmungen in weniger verbindliche Stellungnahmen umgewandelt werden. Es führt auch eine größere Flexibilität bei der Festlegung des Mindestanteils an biologisch aktiver Fläche für Bebauung in Stadtzentren, in der Nähe von historischen Stätten oder für Infrastruktur ein. Darüber hinaus ermöglicht es die teilweise Ungültigkeitserklärung fehlerhafter Pläne und verlängert die Frist für die Anpassung der Kommunen an die neuen Vorschriften.
Wichtige Punkte
Gemeinden werden es leichter haben, Bebauungspläne zu erstellen, da weniger Institutionen eine obligatorische Zustimmung benötigen und mehr nur Stellungnahmen abgeben.
In Stadtzentren, in der Nähe von Baudenkmälern oder in Gebieten mit bestehender Infrastruktur kann mit einem geringeren Anteil an biologisch aktiver Fläche (z.B. Grünflächen) gebaut werden.
Wenn nur ein Teil eines Bebauungsplans fehlerhaft ist, muss nicht das gesamte Dokument für ungültig erklärt werden, was Korrekturen beschleunigt.
Die Fristen für die Anpassung der Gemeinden an die neuen Raumplanungsvorschriften wurden bis Ende 2026 verlängert.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite notifications_active Diesen Entwurf verfolgen
54%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-11-05
Dafür 237
Dagegen 194
Enthaltung 4
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1839
Startdatum: 2025-10-16
Abstimmungsdatum: 2025-11-05
Sitzung Nr.: 44
Abstimmung Nr.: 24