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Änderungen der Raumplanung: Grünflächen, Abstimmungen und Fristen

Das Gesetz führt flexiblere Regeln für biologisch aktive Flächen in Städten und bei Denkmälern ein. Es präzisiert, welche Institutionen Gemeinden bei Raumplänen konsultieren müssen. Es verlängert auch Fristen für die Vorbereitung neuer Pläne bis Ende 2026.
Wichtige Punkte
Weniger Pflichtgrün in Stadtzentren, Verkehrsbereichen und bei Denkmälern – Gemeinden können Anforderungen um ein Drittel oder mehr senken.
Grundstückseigentümer mit Gebäuden, die die gesamte Fläche bedecken, müssen keine zusätzliche Grünfläche schaffen.
Gemeinden müssen Pläne mit mehr Institutionen abstimmen – von Energienetzbetreibern bis zu Gesundheitsdiensten und Feuerwehren.
Generalpläne können nun teilweise für ungültig erklärt werden, nicht nur insgesamt.
Gemeinden haben verlängerte Zeit für die Vorbereitung neuer Pläne – bis 31. Dezember 2026.
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54%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-11-05
Dafür 237
Dagegen 194
Enthaltung 4
Vollständige Ergebnisse open_in_new
gavel
Status:
Gesetz geworden
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Zusätzliche Informationen
Poselski projekt ustawy o zmianie ustawy o planowaniu i zagospodarowaniu przestrzennym oraz niektórych innych ustaw.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 1839
Startdatum: 2025-10-16
Abstimmungsdatum: 2025-11-05
Abstimmung Nr.: 24