Reform der ZUS-Begutachtung: neue Befugnisse für Physiotherapeuten und Pflegekräfte
Das Gesetz führt große Änderungen bei der Begutachtung von Arbeitsunfähigkeit und anderen Leistungen durch die Sozialversicherungsanstalt (ZUS) ein. Ab 2027 können nicht nur Ärzte, sondern auch Physiotherapeuten (in Rehabilitationsfragen) und Pflegekräfte (bei Unfähigkeit zur selbstständigen Lebensführung) Gutachten erstellen. Auch die Regeln für die Kontrolle von Krankschreibungen (L4) ändern sich – es wird präzisiert, was Erwerbstätigkeit und was eine dem Zweck der Krankschreibung zuwiderlaufende Tätigkeit ist, und Beitragszahler, d.h. Arbeitgeber, können die Nutzung der L4 ebenfalls kontrollieren.
Wichtige Punkte
Neue ZUS-Gutachter: Ab dem 1. Januar 2027 entscheiden Physiotherapeuten über die Notwendigkeit medizinischer Rehabilitation und Pflegekräfte über die Unfähigkeit zur selbstständigen Lebensführung.
Änderungen bei der L4-Kontrolle: Das Gesetz legt fest, dass jede bezahlte Tätigkeit während der Krankschreibung als Arbeit gilt und jede den Heilungsprozess behindernde Aktivität dem Zweck der Krankschreibung zuwiderläuft. Arbeitgeber erhalten das Recht, die Nutzung der Krankschreibung durch ihre Mitarbeiter eigenständig zu kontrollieren.
Einheitlicher Leistungszeitraum: Unabhängig von der Anzahl der Krankenversicherungstitel (z.B. mehrere Arbeitsverträge) gilt ein einheitlicher Krankengeldzeitraum, und die Arbeitsunfähigkeit betrifft alle Titel gleichzeitig.
Elektronische Gutachten und neues Widerspruchsverfahren: Gutachten werden elektronisch ausgestellt, und ein Widerspruch dagegen ist durch Einlegung eines Einspruchs bei der ZUS innerhalb von 14 Tagen möglich, was das gesamte Verfahren beschleunigen soll.
Vereinheitlichte Begutachtungsregeln: ZUS-Gutachten werden zur Grundlage für Entscheidungen in vielen anderen Angelegenheiten, u.a. für Richter, Staatsanwälte, Gerichtsvollzieher oder Beamte, was die Verfahren in der gesamten Verwaltung vereinheitlicht.
2025-11-21
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie ustawy o systemie ubezpieczeń społecznych oraz niektórych innych ustaw.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 1856
Startdatum: 2025-10-28
Abstimmungsdatum: 2025-11-21
Abstimmung Nr.: 96