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Neue Regeln zur Anrechnung von Zollarbeit auf die Polizeipension

Dieses Gesetz ermöglicht es aktuellen und ehemaligen Beamten von uniformierten Diensten, Beschäftigungszeiten in Zollämtern und der Nationalen Steuerverwaltung auf ihre Polizeipension anrechnen zu lassen. Dies führt zu höheren Rentenleistungen für diejenigen, die vor ihrem Dienst in diesen Einrichtungen gearbeitet haben. Um zu profitieren, müssen Berechtigte bis zum 30. Juni 2026 einen Antrag beim Leiter der zuständigen KAS-Einheit stellen.
Wichtige Punkte
Beschäftigungszeiten in Zollämtern (2003-2010) und in KAS-Einheiten (bis zu 8 Jahre und 7 Monate) werden der Polizeipension hinzugerechnet.
Um die neuen Regeln zu nutzen, müssen Beamte oder Rentner bis zum 30. Juni 2026 einen Antrag auf eine Bescheinigung beim Leiter der KAS-Einheit stellen.
Rentner, die bereits eine Rente beziehen, können eine Neuberechnung unter Einbeziehung dieser Zeiten beantragen.
Die neuen Vorschriften treten am 1. Januar 2026 in Kraft.
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100%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-11-21
Dafür 439
Dagegen 0
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gavel
Status:
Gesetz geworden
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie ustawy o zaopatrzeniu emerytalnym funkcjonariuszy Policji, Agencji Bezpieczeństwa Wewnętrznego, Agencji Wywiadu, Służby Kontrwywiadu Wojskowego, Służby Wywiadu Wojskowego, Centralnego Biura Antykorupcyjnego, Straży Granicznej, Straży Marszałkowskiej, Służby Ochrony Państwa, Państwowej Straży Pożarnej, Służby Celno-Skarbowej i Służby Więziennej oraz ich rodzin oraz ustawy o Krajowej Administracji Skarbowej.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 1858
Startdatum: 2025-10-28
Abstimmungsdatum: 2025-11-21
Abstimmung Nr.: 129