arrow_back Bürgeraudit
Teilen share

Änderungen bei Rentenansprüchen für Beamte des Zoll- und Finanzdienstes

Der Gesetzentwurf führt Änderungen bei der Anrechnung von Beschäftigungszeiten auf die Rentendienstzeit für Beamte des Zoll- und Finanzdienstes und ehemalige Zollbeamte ein. Dadurch können diese Personen höhere Renten oder Motivationsleistungen erhalten, um die negativen Auswirkungen früherer Steuerverwaltungsreformen abzumildern.
Wichtige Punkte
Beschäftigungszeiten in Zollkammern (vom 1. September 2003 bis 30. Juni 2010) mit Aufgaben im Bereich Steuern und Zollkontrolle werden auf die Rentendienstzeit angerechnet, wenn das Arbeitsverhältnis in ein Dienstverhältnis umgewandelt wurde.
Beschäftigungszeiten in der Nationalen Finanzverwaltung (KAS) nach der Umwandlung eines Dienstverhältnisses in ein Arbeitsverhältnis und der anschließenden Wiedereinstellung (vor dem 1. Januar 2026) werden auf die Rentendienstzeit angerechnet (maximal 7 Jahre).
Rentner, die bereits Leistungen beziehen, können eine Neuberechnung ihrer Rente nach den neuen Regeln beantragen, was zu einer Erhöhung der Leistungen führen kann.
Beamte des Zoll- und Finanzdienstes können eine Neuberechnung ihrer Motivationsleistung erwarten, was möglicherweise zu einer Erhöhung führt.
Um von den neuen Regeln zu profitieren, müssen Beamte oder Rentner bis zum 30. Juni 2026 einen Antrag auf eine Bescheinigung beim Leiter der KAS-Einheit einreichen.
Das Gesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite notifications_active Diesen Entwurf verfolgen
100%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-11-21
Dafür 439
Dagegen 0
Enthaltung 1
gavel
Status:
In Kraft getreten
Erfassen Sie Ihre Position für das Audit.
Warum ist Ihre Stimme wichtig?
Sie schafft einen rohen, unwiderlegbaren Beweis. Der Bürgerwille liefert permanente Daten, um die Loyalität der Regierung gegenüber ihren Bürgern zu überprüfen (hier erklärt). Beginnen Sie jetzt mit der Aufzeichnung.
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1858
Startdatum: 2025-10-28
Abstimmungsdatum: 2025-11-21
Sitzung Nr.: 45
Abstimmung Nr.: 129