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Zentrales Register der Verträge von Einheiten des öffentlichen Finanzsektors

Das Gesetz vom 4. Dezember 2025 ändert das Gesetz über die öffentlichen Finanzen und richtet das Zentrale Register der Verträge von Einheiten des öffentlichen Finanzsektors ein. Die Leiter der Einheiten sind verpflichtet, Informationen über Verträge zu veröffentlichen, die in schriftlicher, dokumentarischer oder elektronischer Form geschlossen wurden und dem Gesetz über das öffentliche Auftragswesen unterliegen. Die Vorschriften bezüglich des Registers gelten für Verträge, die ab dem 1. Juli 2026 geschlossen werden.
Wichtige Punkte
Einrichtung eines öffentlichen Zentralen Registers der Verträge von Einheiten des öffentlichen Finanzsektors, das in einem IKT-System geführt wird.
Die Veröffentlichungspflicht gilt für Verträge, die einen Auftrag im Sinne des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen darstellen und in bestimmten Formen geschlossen wurden.
Das Register wird unter anderem die Vertragsnummer, das Abschlussdatum, die Laufzeit, die Vertragsparteien, den Gegenstand, den Wert und Informationen zur Finanzierungsquelle enthalten.
Ausnahmen vom Register umfassen unter anderem Verträge von Geheimdiensten, im Bereich der Verteidigung und Staatssicherheit sowie bezüglich kritischer Infrastruktur.
Die Vorschriften zur Offenlegung von Vertragsinformationen gelten für Verträge, die ab dem 1. Juli 2026 geschlossen werden.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite notifications_active Diesen Entwurf verfolgen
55%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-11-21
Dafür 244
Dagegen 184
Enthaltung 14
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1863
Startdatum: 2025-10-28
Abstimmungsdatum: 2025-11-21
Sitzung Nr.: 45
Abstimmung Nr.: 44