Dienstaltersrenten: Frühere Rente für langjährige Arbeitnehmer (Frauen und Männer)
Der Gesetzentwurf ermöglicht den Renteneintritt vor Erreichen des allgemeinen Rentenalters, sofern eine ausreichend lange Beschäftigungsdauer vorliegt. Dies gilt sowohl für ZUS-Versicherte als auch für Landwirte und bietet ihnen mehr Flexibilität bei der Planung ihres beruflichen Ruhestands. Voraussetzungen sind eine Mindestrentenhöhe und die Übertragung von OFE-Mitteln an den Staatshaushalt.
Wichtige Punkte
Frauen mit 35 Dienstjahren und Männer mit 40 Dienstjahren können unabhängig vom Alter früher in Rente gehen.
Die Dienstaltersrente wird gewährt, wenn ihre Höhe der Mindestrente entspricht oder diese übersteigt.
Personen, die die Dienstaltersrente in Anspruch nehmen möchten, müssen die in Offenen Pensionsfonds (OFE) angesammelten Mittel an den Staatshaushalt überweisen.
Die neuen Regeln gelten auch für Landwirte, die nach Erfüllung der Dienstzeitvoraussetzungen früher in Rente gehen können.
Das Gesetz soll am 1. Juli 2024 in Kraft treten.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_187
Startdatum: 2024-02-06