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Neue Regeln für Stilllegung von Bergwerken und Unterstützung von Bergleuten

Das Gesetz führt neue Regeln für die Finanzierung von Bergwerksschließungen und Sozialleistungen für Bergleute ein. Beschäftigte von Bergwerken, die vom Unterstützungssystem erfasst werden, können Bergmannsurlaub oder eine einmalige Abfindung in Höhe von 170.000 PLN erhalten. Das Gesetz legt auch Ausgabenobergrenzen des Staatshaushalts für diese Zwecke bis 2035 fest.
Wichtige Punkte
Bergleute können Bergmannsurlaub (bis zu 5 Jahren) oder Urlaub für Arbeiter der Kohleaufbereitung (bis zu 4 Jahren) mit 80% ihres Gehalts und anschließendem Renteneintritt erhalten.
Nicht urlaubsberechtigte Arbeitnehmer mit mindestens 3-jähriger Betriebszugehörigkeit können eine einmalige Abfindung in Höhe von 170.000 PLN (einkommensteuerfrei) erhalten.
Bergwerksschließungen und damit verbundene Leistungen werden aus dem Staatshaushalt finanziert, mit einer maximalen Ausgabenobergrenze von z.B. 2.229 Mio. PLN im Jahr 2026 und 729 Mio. PLN im Jahr 2035.
Bergbauunternehmen im Unterstützungssystem dürfen keine neuen Mitarbeiter einstellen, außer Fachkräften, wobei Arbeitnehmer aus stillgelegten Bergwerken Vorrang haben.
Gemeinden verlieren ihr Vorkaufsrecht für Grundstücke, die für den Bergbaubetrieb notwendig sind, wenn ein Bergwerk zwischen Unternehmen übertragen wird.
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ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-12-04
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Status:
Gesetz geworden
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie ustawy o funkcjonowaniu górnictwa węgla kamiennego oraz ustawy o podatku dochodowym od osób fizycznych.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 1880
Startdatum: 2025-11-04
Abstimmungsdatum: 2025-12-04
Abstimmung Nr.: 45