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Verlängerung der Grenzbeschränkungen für Asylsuchende an der belarussischen Grenze

Diese Sejm-Entschließung verlängert die vorübergehenden Regeln, die die Möglichkeit einschränken, direkt an der Staatsgrenze zu Belarus einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen. Das bedeutet, dass für Personen, die an dieser spezifischen Grenze ankommen, der Prozess der Schutzsuche wie bisher eingeschränkt bleibt. Ziel ist es, die aktuellen Grenzmanagementpraktiken aufrechtzuerhalten.
Wichtige Punkte
Die Beschränkung der Möglichkeit, Anträge auf internationalen Schutz an der Grenze zu Belarus zu stellen, wird verlängert.
Personen, die die Grenze von Belarus überqueren, können weiterhin keinen Asylantrag direkt am Grenzübergang stellen.
Die Entscheidung zielt darauf ab, die bestehenden Grundsätze des Grenzmanagements beizubehalten.
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96%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-11-07
Dafür 416
Dagegen 16
Enthaltung 0
gavel
Status:
Angenommen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1882
Startdatum: 2025-11-04
Abstimmungsdatum: 2025-11-07
Sitzung Nr.: 44
Abstimmung Nr.: 157