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Investitionen in Sicherheit und Verteidigung: Neue KPO-Finanzierungsregeln

Das Gesetz gründet eine Zweckgesellschaft (SPV), deren einziger Aktionär die BGK ist, um Sicherheits- und Verteidigungsaufgaben mit Mitteln aus dem Nationalen Aufbau- und Resilienzplan zu finanzieren. Ziel ist die Entwicklung von Schutzbauten, Dual-Use-Infrastruktur, Cybersicherheit und die Modernisierung von Unternehmen. Diese Mittel stellen Ausgaben des Staatshaushalts dar.
Wichtige Punkte
Eine neue Zweckgesellschaft (SPV) wird gegründet, um Mittel aus dem Nationalen Aufbau- und Resilienzplan für Verteidigung und Sicherheit zu verwalten.
Die Investitionen umfassen die Entwicklung von Schutzbauten, Dual-Use-Infrastruktur, Cybersicherheit und die Modernisierung von Unternehmen.
Die Gesellschaft wird Darlehen vergeben und Kapitalinvestitionen tätigen, wobei ihre Einkünfte für diese Zwecke von der Einkommensteuer befreit sind.
Für Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte wird eine Ausnahme vom Gesetz über das öffentliche Auftragswesen eingeführt, wobei die Pflicht zur Veröffentlichung von Bekanntmachungen bestehen bleibt.
Die Bank Gospodarstwa Krajowego (BGK) wird der einzige Aktionär der Gesellschaft sein, haftet jedoch nicht für Risiken im Zusammenhang mit deren Aufgaben.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite notifications_active Diesen Entwurf verfolgen
56%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-12-04
Dafür 239
Dagegen 23
Enthaltung 166
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1885
Startdatum: 2025-11-04
Abstimmungsdatum: 2025-12-04
Sitzung Nr.: 46
Abstimmung Nr.: 38