Änderungen beim Erwerb der polnischen Staatsbürgerschaft: Längerer Aufenthalt, Prüfungen und Unbescholtenheit
Der Gesetzentwurf führt wesentliche Änderungen im Verfahren zur Beantragung der polnischen Staatsbürgerschaft ein, indem er die erforderliche Aufenthaltsdauer in Polen verlängert und neue Prüfungen in polnischer Sprache und Landeskunde einführt. Zusätzlich müssen Ausländer ein Führungszeugnis vorlegen. Ziel ist eine bessere Integration und Überprüfung der Staatsbürgerschaftskandidaten.
Wichtige Punkte
Verlängerung der Mindestdauer des ununterbrochenen Aufenthalts in Polen von 3 auf 10 Jahre für die meisten Ausländer, die die Staatsbürgerschaft beantragen.
Einführung der Anforderung, ein Führungszeugnis aus dem Herkunftsland des Ausländers vorzulegen.
Verpflichtung zur Ablegung einer staatlichen Staatsbürgerschaftsprüfung über Kenntnisse Polens (Verfassung, Geschichte, Kultur, Bürgerrechte).
Nachweis der Polnischkenntnisse auf C1-Niveau, sowohl mündlich als auch schriftlich, unter Ausschluss von Zeugnissen von Fachschulen.
Längere Aufenthaltszeiten für Flüchtlinge (10 Jahre) und für Personen, die mit polnischen Staatsbürgern verheiratet sind (6 Jahre Ehe und 5 Jahre Aufenthalt).
Neue Anforderungen für Personen, die seit 15 Jahren in Polen leben: kein Bezug von Sozialleistungen in den letzten 5 Jahren und ein positives Polizeigutachten der letzten 10 Jahre.
Übergangsbestimmungen schützen Personen, die das Verfahren vor Inkrafttreten der neuen Regeln begonnen haben, und ermöglichen ihnen den Abschluss unter den alten Bedingungen.
2026-01-09
Dafür
240
Dagegen
200
Enthaltung
0
Bisheriger:
Sofortige Ablehnung
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1888
Startdatum: 2025-11-05
Abstimmungsdatum: 2026-01-09
Sitzung Nr.: 49
Abstimmung Nr.: 34