Mehr Unterstützung für antikommunistische Oppositionelle und ihre Familien
Das Gesetz führt neue finanzielle Unterstützung für antikommunistische Oppositionelle und erstmals auch für deren verwitwete Ehepartner ein. Es erleichtert zudem die Erlangung des offiziellen Status als Oppositioneller, unter anderem für Personen, die in ihrer Jugend aktiv waren, und solche, die zuvor aus formellen Gründen abgelehnt wurden.
Wichtige Punkte
Eine neue 'Solidaritätsleistung' in Höhe von 3.603,35 PLN pro Monat wird für Aktivisten im Rentenalter eingeführt, die keinen Rentenanspruch haben.
Witwen und Witwer von Aktivisten erhalten Anspruch auf finanzielle Zulagen (Energiepauschale und Ausgleichszulage), einmalige Hilfe in Notlagen und eine 51%ige Ermäßigung auf öffentliche Verkehrsmittel.
Das Verfahren zur Erlangung des Aktivistenstatus wird vereinfacht, u.a. durch einen neuen Weg zur Überprüfung von Erklärungen über die Nichtzusammenarbeit mit den Diensten der Volksrepublik Polen, was den Weg für zuvor abgelehnte Personen ebnet.
Oppositionelle Tätigkeit vor dem 17. Lebensjahr wird nun als Grund für die Zuerkennung des Aktivistenstatus anerkannt.
Journalisten der Untergrundpresse erhalten Anspruch auf Rentenausgleich, und Zeiten der Repression werden auf die für das Arbeitslosengeld anrechenbare Zeit angerechnet.
Der Ausweis für Oppositionelle wird in der mObywatel-App verfügbar sein.
Der Staat wird spezielle Gedenktafeln für die Gräber verdienter Aktivisten finanzieren und eine Liste ihrer Namen online veröffentlichen.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1889
Startdatum: 2025-11-05