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Erleichterter Waffenbesitz für ehemalige Beamte und Soldaten

Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, ehemaligen Beamten der Uniformdienste und Berufssoldaten zu ermöglichen, ihre während des Dienstes erworbenen Waffenerlaubnisse zu behalten. Dies bedeutet, dass sie nach Beendigung des Dienstes ihr Recht auf Waffenbesitz nicht automatisch verlieren, was das Verteidigungspotenzial des Landes stärken soll. Diese Änderung berührt andere Bedingungen für den Waffenbesitz, wie psychische Gesundheit oder Straffreiheit, nicht.
Wichtige Punkte
Ehemalige Beamte und Soldaten, die Dienstwaffen besaßen und ihre Bereitschaft zur Stärkung der Landesverteidigung erklärten, können ihre Waffenerlaubnis nach Beendigung des Dienstes behalten.
Das Ende des Dienstes ist kein Grund mehr für den Entzug einer Waffenerlaubnis, was die Verteidigungsbereitschaft Polens erhöhen soll.
Die Änderung soll den Verwaltungsaufwand für Polizei und Militärpolizei verringern, indem die Notwendigkeit, Verfahren zum Entzug von Genehmigungen einzuleiten, entfällt.
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Status:
In Bearbeitung
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1893
Startdatum: 2025-11-05