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Gesetz zur persönlichen Assistenz: Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und ihre Familien

Das neue Gesetz führt eine systematische persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderungen ein, die ihnen ein unabhängigeres Leben und eine aktive Teilnahme an der Gesellschaft ermöglicht. Es regelt die Bedingungen für die Gewährung von Assistenz, die Qualifikationen der Assistenten und die Finanzierung der Dienstleistungen, wodurch Familien und Betreuer entlastet werden.
Wichtige Punkte
Menschen mit Behinderungen im Alter von 13-65 Jahren können kostenlose persönliche Assistenz beantragen, die ihnen bei täglichen Aktivitäten, Mobilität und Teilnahme am sozialen und beruflichen Leben hilft.
Persönliche Assistenten werden auf Vertragsbasis beschäftigt, mit einem Bruttostundenlohn von 49 bis 55 PLN, vorbehaltlich Indexierung und obligatorischer Haftpflichtversicherung.
Ein elektronisches System zur Antragstellung, Verwaltung der Assistenz und Überwachung der Dienstleistungsqualität wird eingeführt, um Transparenz und Effizienz zu gewährleisten.
Das Gesetz entlastet Familien und Betreuer von Menschen mit Behinderungen und gibt ihnen die Möglichkeit, berufliche oder soziale Aktivitäten aufzunehmen.
Die Finanzierung der persönlichen Assistenz und ihrer Betriebskosten erfolgt aus dem Staatshaushalt, um Stabilität und universellen Zugang zu den Dienstleistungen zu gewährleisten.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1933
Startdatum: 2025-11-07