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Neue Vollmachtsregeln in Wohnungsgenossenschaften und einfachere Eigentumsübertragung

Dieses Gesetz führt wichtige Änderungen für Mitglieder von Wohnungsgenossenschaften ein. Es erleichtert die gerichtliche Begründung von Sondereigentum bei Untätigkeit der Genossenschaft und präzisiert die Regeln für die Vertretung von Mitgliedern bei Generalversammlungen, wobei neue Anforderungen für Bevollmächtigte eingeführt werden.
Wichtige Punkte
Einfacherer Eigentumserwerb: Wenn eine Genossenschaft notwendige Maßnahmen zur Eigentumsübertragung unterlässt, kann ein Gericht auf Antrag einer berechtigten Person die Begründung von Sondereigentum an der Wohnung anordnen.
Neue Regeln für Bevollmächtigte bei Generalversammlungen: Eine nahestehende Person, ein Anwalt oder ein anderes Genossenschaftsmitglied kann Bevollmächtigter sein. Bevollmächtigte dürfen jedoch nicht an der Abstimmung über die Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats oder des Vorstands teilnehmen.
Obligatorische Erklärung für nahestehende Bevollmächtigte: Eine nahestehende Person, die als Bevollmächtigter handelt, muss eine Erklärung abgeben, die diesen Status unter Androhung strafrechtlicher Haftung für falsche Angaben bestätigt.
Frist für die Einreichung von Vollmachten: Vollmachtsunterlagen (zusammen mit einer eventuellen Erklärung) müssen der Genossenschaft spätestens 3 Tage vor der Generalversammlung zugestellt werden.
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58%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-12-04
Dafür 253
Dagegen 0
Enthaltung 181
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1938
Startdatum: 2025-11-07
Abstimmungsdatum: 2025-12-04
Sitzung Nr.: 46
Abstimmung Nr.: 49