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Änderungen im Straßenverkehr: neue Befugnisse für Einsatzkräfte und Fahrer

Das Gesetz erweitert die Befugnisse von Feuerwehrleuten, Wasser- und Bergrettern zur Verkehrslenkung und Signalgebung. Es führt auch Änderungen bei der Ausstellung von Führerscheinen ein, einschließlich vorläufiger elektronischer Führerscheine, und befreit Genehmigungen für Einsatzfahrzeuge von Freiwilligen Feuerwehren und Rettern von Gebühren.
Wichtige Punkte
Feuerwehrleute (Berufs- und Freiwillige) sowie Wasser- und Bergretter erhalten das Recht, während Rettungseinsätzen den Verkehr zu regeln.
Freiwillige Feuerwehrleute müssen einen Verkehrslenkungskurs absolvieren, es sei denn, sie besitzen bereits Ausbilder- oder Prüferqualifikationen.
Genehmigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen für Freiwillige Feuerwehren, Wasser- und Bergretter werden gebührenfrei ausgestellt.
Junge Fahrer, die ihre Prüfung vor Erreichen des Mindestalters bestanden haben, können früher einen vorläufigen elektronischen Führerschein erhalten.
Umerziehungskurse für Fahrer dürfen nicht mehr online, sondern nur noch in Präsenz stattfinden.
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Zusätzliche Informationen
Poselski projekt ustawy o zmianie ustawy - Prawo o ruchu drogowym oraz ustawy o kierujących pojazdami.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 1939
Startdatum: 2025-11-07
Abstimmungsdatum: 2026-01-09
Abstimmung Nr.: 30