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Erleichterte Legalisierung von Wasseranlagen: Keine Gebühren oder Strafen bis 2027

Neue Vorschriften sehen eine vorübergehende Befreiung von Gebühren und Strafen für Personen vor, die ihre Wasseranlagen (z.B. Brunnen, Wasserentnahmestellen) bis zum 30. September 2027 legalisieren. Dies ermöglicht Bürgern, Kosten zu vermeiden, die mit fehlenden Genehmigungen verbunden sind, und soll die Offenlegung und Registrierung aller solcher Anlagen fördern.
Wichtige Punkte
Befreiung von der Legalisierungsgebühr für Wasseranlagen (z.B. Brunnen, Wasserentnahmestellen), die ohne Genehmigung gebaut wurden, wenn der Antrag bis zum 30. September 2027 eingereicht wird.
Keine Verwaltungsstrafe für den Besitz einer illegalen Wasseranlage, wenn diese bis zum 30. September 2027 legalisiert wird.
Die Legalisierung ist möglich, wenn die Wasseranlage die aktuellen technischen Anforderungen erfüllt.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1941
Startdatum: 2025-11-07