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Änderungen bei der Dokumentation von Pflanzenschutzmitteln

Dieses Gesetz führt Übergangsregelungen für professionelle Anwender von Pflanzenschutzmitteln (z. B. Landwirte) ein. Es legt fest, wie alte Papieraufzeichnungen über die Anwendung dieser Mittel in ein neues elektronisches Format übertragen werden. Für noch ältere Aufzeichnungen wird die Pflicht zur elektronischen Führung aufgehoben.
Wichtige Punkte
Professionelle Anwender müssen die Aufzeichnungen des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres in ein elektronisches Format übertragen.
Für Aufzeichnungen vor Inkrafttreten der neuen EU-Vorschriften besteht keine Pflicht zur elektronischen Führung.
Das Gesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite notifications_active Diesen Entwurf verfolgen
60%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-11-21
Dafür 262
Dagegen 0
Enthaltung 177
Vollständige Ergebnisse open_in_new
gavel
Status:
Gesetz geworden
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie ustawy o środkach ochrony roślin.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 1950
Startdatum: 2025-11-17
Abstimmungsdatum: 2025-11-21
Abstimmung Nr.: 118