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Verzögerung der Pflicht zur Digitalisierung von Pflanzenschutzmittel-Aufzeichnungen

Der Gesetzentwurf hat deregulierenden Charakter und setzt EU-Ausnahmeregelungen bezüglich der Fristen für die elektronische Dokumentation von Pflanzenschutzmitteln um. Das Gesetz ermöglicht es beruflichen Verwendern, Daten in das elektronische System bis zum 31. Januar des auf die Behandlung folgenden Jahres (statt innerhalb von 30 Tagen) während einer Übergangszeit einzugeben. Darüber hinaus wird die Dokumentation für Behandlungen, die vor dem 1. Januar 2027 durchgeführt wurden, von der Digitalisierungspflicht befreit.
Wichtige Punkte
Einführung einer Übergangsfrist zur Aktualisierung der elektronischen Behandlungsaufzeichnungen bis zum 31. Januar des Folgejahres.
Befreiung von der Pflicht zur elektronischen Dokumentationsführung für Behandlungen vor dem 1. Januar 2027.
Anpassung des nationalen Rechts an die Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 der Kommission und deren Änderung.
Ziel ist die Verringerung der administrativen Belastungen für Landwirte und Zeitgewinn für die Bereitstellung von IT-Tools.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite notifications_active Diesen Entwurf verfolgen
60%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-11-21
Dafür 262
Dagegen 0
Enthaltung 177
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1950
Startdatum: 2025-11-17
Abstimmungsdatum: 2025-11-21
Sitzung Nr.: 45
Abstimmung Nr.: 118