Neue Wohnbeihilfe für den Justizvollzugsdienst und Steuerbefreiungen
Der Gesetzentwurf führt eine monatliche Wohnbeihilfe für Beamte des Justizvollzugsdienstes ein, die bisherige Unterstützungsformen ersetzt. Die neuen Vorschriften sehen zudem Einkommensteuerbefreiungen für Wohnbeihilfen und Äquivalente in verschiedenen uniformierten Diensten vor und legen Ausgabengrenzen bis 2035 fest.
Wichtige Punkte
Beamte des Justizvollzugsdienstes erhalten eine neue monatliche Wohnbeihilfe, deren Höhe von einem Grundsatz und einem Standortmultiplikator abhängt.
Diese Leistung ersetzt die bisherige Finanzhilfe für den Wohnungserwerb, den Ausgleich für fehlenden Wohnraum und den Renovierungsausgleich.
Wohnbeihilfen und Geldäquivalente für fehlenden Wohnraum für Beamte uniformierter Dienste (u. a. Polizei, Grenzschutz, Justizvollzugsdienst) werden von der Einkommensteuer befreit.
Es wurde eine Frist von 60 Tagen für den Abschluss von Verfahren eingeführt, die im Gesetz über die Altersversorgung von Beamten festgelegt sind.
Die maximale Ausgabengrenze des Staatshaushalts für die neue Leistung in den Jahren 2025–2035 wurde auf über 4,4 Mrd. PLN festgelegt.
2025-11-21
Dafür
441
Dagegen
0
Enthaltung
0
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1951
Startdatum: 2025-11-17
Abstimmungsdatum: 2025-11-21
Sitzung Nr.: 45
Abstimmung Nr.: 114