arrow_back Trendthemen der Gesetzgebung
Teilen share

Neue Wohnungsbeihilfe für Beamte des Strafvollzugs

Das Gesetz führt eine neue monatliche Wohnungsbeihilfe für Beamte des Strafvollzugs ein, die den bisherigen Geldersatz für fehlende Unterkunft ersetzt. Beamte ohne zugewiesene Wohnung können diese Leistung beantragen, deren Höhe vom Standort der Dienststelle abhängt. Die Änderungen gelten rückwirkend zum 1. Juli 2025 und beinhalten Haushaltsausgabenobergrenzen.
Wichtige Punkte
Beamte des Strafvollzugs erhalten eine neue Wohnungsbeihilfe anstelle des alten Geldersatzes für fehlende Unterkunft.
Die Beihilfe wird auf Antrag gezahlt; ihre Höhe hängt von einem Grundbetrag und einem vom Minister festgelegten Standortfaktor ab.
Beamte, die zuvor finanzielle Wohnhilfe erhielten, erhalten die Beihilfe 10 Jahre lang monatlich um 1/120 dieser Hilfe gekürzt.
Die neuen Regeln gelten rückwirkend ab dem 1. Juli 2025, mit Nachzahlungen für berechtigte Beamte.
Die Gesamtausgaben für diese Beihilfe sind bis 2035 auf über 4,4 Milliarden PLN gedeckelt.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite notifications_active Diesen Entwurf verfolgen
100%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-11-21
Dafür 441
Dagegen 0
Enthaltung 0
Vollständige Ergebnisse open_in_new
gavel
Status:
Gesetz geworden
Erfassen Sie Ihre Position für das Audit.
Warum ist Ihre Stimme wichtig?
Sie schafft einen rohen, unwiderlegbaren Beweis. Der Bürgerwille liefert permanente Daten, um die Loyalität der Regierung gegenüber ihren Bürgern zu überprüfen (hier erklärt). Beginnen Sie jetzt mit der Aufzeichnung.
Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie ustawy o Służbie Więziennej oraz niektórych innych ustaw.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 1951
Startdatum: 2025-11-17
Abstimmungsdatum: 2025-11-21
Abstimmung Nr.: 114