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Änderungen des Gesetzes über Rechtsberater: Datenschutz, Versicherung und Disziplinarverfahren

Der Gesetzentwurf führt Änderungen bei den Regeln zum Schutz personenbezogener Daten durch Rechtsberater sowie neue Vorschriften zur obligatorischen Haftpflichtversicherung ein, die von der Nationalen Kammer der Rechtsberater abgeschlossen werden soll. Die Novelle sieht zudem die Möglichkeit von Fernverfahren durch Selbstverwaltungsorgane vor und verschärft die Haftung für die unbefugte Führung der Berufsbezeichnung.
Wichtige Punkte
Einführung einer Strafe der Freiheitsbeschränkung oder einer Geldstrafe bis zu 100.000 PLN für die unbefugte Führung der Berufsbezeichnung „Rechtsberater“.
Die Nationale Kammer der Rechtsberater schließt einen Haftpflichtversicherungsvertrag für Rechnung der Rechtsberater ab (mit der Möglichkeit des Verzichts durch den Rechtsberater bei Nachweis einer individuellen Versicherung).
Ermöglichung von Fernsitzungen und -beschlüssen oder Hybridverfahren für Selbstverwaltungsorgane.
Präzisierung der Regeln zur Speicherung personenbezogener Daten (Überprüfung alle 5 Jahre) und Benennung der Kammern als Datenverantwortliche.
Änderungen im Disziplinarverfahren, einschließlich der Einführung der sofortigen Vollstreckbarkeit rechtskräftiger Urteile des Höheren Disziplinargerichts.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1963
Startdatum: 2025-11-18