Verschiebung von Fristen im Nationalen Onkologie-Netzwerk
Das Gesetz verschiebt Fristen im Zusammenhang mit dem Betrieb des Nationalen Onkologie-Netzwerks. Bürger werden dies hauptsächlich durch die spätere Umsetzung der vollständigen Betriebsregeln des Netzwerks, einschließlich der Übermittlung von Behandlungsdaten, erfahren.
Wichtige Punkte
Die Frist für die Umsetzung der vollständigen Betriebsregeln des Nationalen Onkologie-Netzwerks wurde auf 2025 verschoben.
Die Pflicht zur Übermittlung von Onkologie-Behandlungsdaten an das Netzwerk-System tritt am 1. April 2025 in Kraft.
Die erste Bewertung der medizinischen Einrichtungen hinsichtlich ihrer Rolle im Netzwerk soll bis zum 31. März 2025 erfolgen.
Einige Vorschriften bezüglich des Betriebs des Netzwerks treten später, im April und Juli 2025, in Kraft.
2024-02-22
Dafür
400
Dagegen
3
Enthaltung
18
gavel
Status:
In Kraft getreten
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(hier erklärt).
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_199
Startdatum: 2024-02-16
Abstimmungsdatum: 2024-02-22
Sitzung Nr.: 6
Abstimmung Nr.: 8