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Erleichterte Nutzung von Fremdsprachen in Wissenschafts- und EU-Projekten

Neue Vorschriften ermöglichen die Verwendung von Fremdsprachen in Wettbewerben für wissenschaftliche Forschung und in Prozessen zur Beschaffung europäischer Mittel, wie der Antragsbewertung, Vertragsabschlüssen und Berufungsverfahren. Dies soll die internationale Zusammenarbeit erleichtern und die Effizienz der Mittelverwendung steigern, könnte aber zusätzliche Übersetzungskosten für die Verwaltung verursachen.
Wichtige Punkte
Möglichkeit der Verwendung einer Fremdsprache bei der Bewertung von Anträgen auf EU-Projektförderung sowie in Verträgen und Berufungsverfahren.
Zulassung von Fremdsprachen in Wettbewerben für wissenschaftliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte, einschließlich Antragsbewertung und Berufungsverfahren.
Die Änderungen gelten nicht für Wettbewerbe und Ausschreibungen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes begonnen wurden.
Ziel ist die Stärkung der Internationalisierung der polnischen Wissenschaft und Wirtschaft, es besteht jedoch das Risiko erhöhter Übersetzungskosten und potenziellen Missbrauchs.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_2002
Startdatum: 2025-11-21