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Änderungen bei der Bildungsfinanzierung: Zuschüsse für Schulen und Kompetenzzentren

Das Gesetz führt neue Regeln für die Gewährung von Zuschüssen an Schulen und Bildungseinrichtungen ein, die zu unterschiedlichen Zeiten im Jahr ihren Betrieb aufnehmen. Es legt auch fest, wie berufliche Kompetenzzentren im Jahr 2026 finanziert werden. Für einige Schüler und Teilnehmer an Berufskursen bleiben die Zuschüsse nach den alten Regeln bestehen, und ausstehende Zahlungen werden innerhalb von 30 Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzes geleistet.
Wichtige Punkte
Neue Fristen für Zuschüsse: Schulen, die von Januar bis Mitte Juni eröffnet werden, erhalten ihren ersten Zuschuss im folgenden Jahr, später eröffnete Schulen möglicherweise erst im zweiten Jahr nach der Eröffnung.
Schüler, die vor dem 1. Januar 2025 eine Erwachsenenschule oder einen Berufskurs abgeschlossen haben, erhalten Zuschüsse nach den alten, günstigeren Regeln.
Berufliche Kompetenzzentren, die in den Wettbewerben 2024-2025 ausgewählt wurden, erhalten von Juli bis Dezember 2026 eine Finanzierung für Schulungen im Rahmen des allgemeinen Bildungsbudgets.
Nicht ausgezahlte Zuschüsse, die vor Inkrafttreten des Gesetzes fällig waren, werden innerhalb von 30 Tagen nach seiner Verkündung in einer einmaligen Zahlung ausgezahlt.
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96%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-12-17
Dafür 419
Dagegen 2
Enthaltung 17
Vollständige Ergebnisse open_in_new
gavel
Status:
Gesetz geworden
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Zusätzliche Informationen
Poselski projekt ustawy o zmianie ustawy o finansowaniu zadań oświatowych.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2005
Startdatum: 2025-11-21
Abstimmungsdatum: 2025-12-17
Abstimmung Nr.: 7