Änderungen bei der Finanzierung von Schulen und Berufskursen
Das Gesetz führt neue Regeln ein, wann neu eröffnete Kindergärten und Schulen volle finanzielle Unterstützung erhalten können. Es stellt auch sicher, dass Zuschüsse für Personen, die bestimmte Berufskurse vor 2025 abgeschlossen haben, nach den alten Regeln ausgezahlt werden. Darüber hinaus garantiert das Gesetz die Finanzierung von Berufskompetenzzentren, um die Entwicklung der beruflichen Bildung zu fördern.
Wichtige Punkte
Neue Regeln legen fest, wann neu eröffnete Kindergärten und Schulen je nach Gründungsdatum volle finanzielle Unterstützung erhalten können.
Zuschüsse für Personen, die Erwachsenen-Gymnasien, Berufsschulen der zweiten Stufe oder Fachschulen abgeschlossen oder Berufskurse vor dem 1. Januar 2025 begonnen haben, werden nach den im Jahr 2024 gültigen Regeln abgerechnet.
Berufskompetenzzentren, die in den Wettbewerben von 2024 und 2025 ausgewählt wurden, erhalten in der zweiten Hälfte des Jahres 2026 Finanzmittel für die Berufsausbildung.
Nicht ausgezahlte Zuschüsse, deren Anspruch vor Inkrafttreten des Gesetzes entstanden ist, werden einmalig innerhalb von 30 Tagen überwiesen.
2025-12-17
Dafür
419
Dagegen
2
Enthaltung
17
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_2005
Startdatum: 2025-11-21
Abstimmungsdatum: 2025-12-17
Sitzung Nr.: 48
Abstimmung Nr.: 7