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Einführung von Sekretären in Wahlkommissionen und Bekämpfung von "Phantomkomitees"

Der Gesetzentwurf ändert das Wahlgesetzbuch durch die Einführung der Funktion des Sekretärs der Wahlbezirkskommission, der aus Personen mit Hochschulbildung und Erfahrung in Verwaltung oder Bildungswesen ernannt wird. Zudem werden die Regeln für die Besetzung der Kommissionen geändert, indem das Recht zur Nominierung von Kandidaten auf Entitäten beschränkt wird, die tatsächlich Listen oder Kandidaten im jeweiligen Wahlkreis registriert haben.
Wichtige Punkte
Einrichtung der Funktion des Sekretärs der Wahlbezirkskommission, der für die Koordination der Arbeiten und die ordnungsgemäße Durchführung der Verfahren, einschließlich der Stimmenauszählung, verantwortlich ist.
Kandidaten für das Sekretärsamt müssen über eine Hochschulbildung verfügen, dürfen keiner politischen Partei angehören und müssen Erfahrung in der Verwaltung nachweisen oder Lehrer sein.
Sekretäre erhalten eine Diät in Höhe von 130 % der Diät des Kommissionsvorsitzenden.
Beschränkung der Möglichkeit, Kommissionsmitglieder zu nominieren, ausschließlich auf Wahlkreise, in denen das Komitee eine Liste oder einen Kandidaten registriert hat (Beseitigung sogenannter "Phantomkomitees").
article Offizieller Text notifications_active Diesen Entwurf verfolgen
61%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-12-18
Dafür 163
Dagegen 258
Enthaltung 0
Bisheriger:
In Bearbeitung
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gavel
Status:
Bevorstehende Abstimmung
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_2006
Startdatum: 2025-11-21
Abstimmungsdatum: 2025-12-18
Sitzung Nr.: 54
Abstimmung Nr.: 40