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Neue Regeln für Alkoholverkauf und Werbung: Verbote, Gebühren und Verpackung

Der Gesetzesentwurf führt wesentliche Änderungen bei Verkauf, Werbung und Verpackung von alkoholischen und alkoholfreien Getränken ein. Bürger werden ein vollständiges Werbeverbot für Alkohol (einschließlich Bier) und alkoholfreie Getränke mit Alkohol-Branding sowie ein Verkaufsverbot an Tankstellen erleben. Auch Promotionsregeln und Verpackungsdesign ändern sich zur Reduzierung des Alkoholkonsums.
Wichtige Punkte
Vollständiges Verbot der Werbung und Promotion für alkoholische Getränke sowie alkoholfreie Getränke, die Alkoholmarken nutzen.
Verbot des Alkoholverkaufs an Tankstellen (mit einer Übergangsfrist von bis zu 2 Jahren, in der ein Verkaufsverbot von 22:00 bis 6:00 Uhr gilt).
Obligatorische grafische Warnhinweise auf Alkoholverpackungen bezüglich Schädlichkeit für Schwangere, Fahrverbot und Minderjährigenkonsum.
Verbot des Verkaufs von Alkohol in kleinen Behältern (bis 300 ml) aus anderen Materialien als Glas oder Metall.
Verbot von Werbeaktionen, die kostenlosen Alkohol beim Kauf anbieten (z. B. 12+12), und Lotterien mit Alkoholpreisen.
Gemeinden können ein Alkoholverkaufsverbot in Geschäften zwischen 22:00 und 9:00 Uhr einführen.
Erhöhung der Gebühren für Alkoholverkaufsgenehmigungen für Geschäfte.
Einführung von Geldstrafen zwischen 10.000 und 500.000 PLN bei Verstößen.
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Status:
In Bearbeitung
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_2010
Startdatum: 2025-11-21