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Optimierung der Unterstützung für Strom- und Wärmekunden

Dieses Gesetz verlängert die Fristen für die Beantragung von Entschädigungen für Strom und Wärme und ermöglicht die Korrektur von Fehlern in bereits eingereichten Anträgen. Gemeinden ohne Fernwärme oder mit niedrigen Wärmepreisen müssen dies bekannt geben, was zur Ablehnung von Heizungsbonusanträgen führen kann. Die Änderungen zielen darauf ab, Verfahren zu vereinfachen und mehr Zeit für den Erhalt finanzieller Unterstützung zu geben.
Wichtige Punkte
Frist für die Einreichung von Beihilfeinformationen bis zum 30. Juni 2026 verlängert – mehr Zeit für Formalitäten.
Möglichkeit, Fehler in eingereichten Entschädigungsanträgen bis zum 30. Juni 2026 zu korrigieren.
Gemeinden ohne Fernwärme oder mit niedrigen Wärmepreisen müssen dies bekannt geben – Heizungsbonusanträge aus solchen Gemeinden werden abgelehnt.
Frist für die Einreichung von Heizungsbonusanträgen bis zum 31. Mai 2026 verlängert.
Stromverkäufer müssen Abrechnungen innerhalb von 30 Tagen korrigieren, wenn ein Kunde Beihilfeinformationen nach Ablauf der Frist eingereicht hat.
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100%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-12-05
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Status:
Gesetz geworden
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie ustaw w celu usprawnienia mechanizmów wsparcia odbiorców energii elektrycznej i ciepła.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2026
Startdatum: 2025-12-02
Abstimmungsdatum: 2025-12-05
Abstimmung Nr.: 102