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Neue Ausgabenobergrenzen für den Zugang zu genetischen Ressourcen (2026-2035)

Dieses Gesetz legt jährliche Höchstausgaben des Staatshaushalts für Aufgaben im Zusammenhang mit dem Zugang zu genetischen Ressourcen für die Jahre 2026-2035 fest. Wenn die Ausgaben die Obergrenze zu überschreiten drohen, kann die Arbeitszeit der mit diesen Aufgaben betrauten Mitarbeiter reduziert werden. Für die Bürger bedeutet dies, dass der Staat die Ausgaben in diesem Bereich plant und kontrolliert und bei Bedarf die Arbeit der Ämter einschränken kann.
Wichtige Punkte
Es werden feste jährliche Ausgabenobergrenzen des Staatshaushalts für die Jahre 2026-2035 eingeführt, z.B. maximal 2,82 Mio. PLN im Jahr 2026 und 3,44 Mio. PLN im Jahr 2035.
Wenn die Ausgaben in einem Jahr die Obergrenze zu überschreiten drohen, können der Umweltminister, der Klimaminister und die Woiwoden die Arbeitszeit der mit Aufgaben nach diesem Gesetz betrauten Personen verkürzen.
Der Umweltminister überwacht in Absprache mit dem Klimaminister oder den Woiwoden, ob die Ausgabenobergrenzen eingehalten werden.
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57%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-12-17
Dafür 245
Dagegen 1
Enthaltung 184
Vollständige Ergebnisse open_in_new
gavel
Status:
Gesetz geworden
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie ustawy o dostępie do zasobów genetycznych i podziale korzyści z ich wykorzystania.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2028
Startdatum: 2025-12-02
Abstimmungsdatum: 2025-12-17
Abstimmung Nr.: 6