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Entschädigung für Opfer nationalistischer, religiöser oder rassistischer Verbrechen 1945-1946

Dieser Gesetzentwurf führt eine einmalige Zahlung von 50.000 PLN für Personen ein, die zwischen 1945 und 1946 aufgrund nationalistischer, religiöser oder rassistischer Verbrechen gesundheitliche Schäden erlitten oder Familienmitglieder verloren haben. Voraussetzung ist die Bestätigung dieser Ereignisse durch eine rechtskräftig abgeschlossene Untersuchung des Instituts für Nationales Gedenken (IPN). Diese Leistung wird nicht besteuert oder bei der Berechnung des Einkommens für andere Sozialleistungen berücksichtigt und erweitert auch die Veteranenrechte für die Geschädigten.
Wichtige Punkte
Opfer oder Familien von Opfern nationalistischer, religiöser oder rassistischer Verbrechen aus den Jahren 1945-1946 können eine einmalige Zahlung von 50.000 PLN erhalten.
Das Recht auf Entschädigung besteht, wenn das Verbrechen durch eine rechtskräftig abgeschlossene Untersuchung des Instituts für Nationales Gedenken (IPN) bestätigt wurde.
Anträge auf Entschädigung müssen innerhalb von 10 Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes oder dem Abschluss der IPN-Untersuchung beim Leiter des Amtes für Veteranen und Repressierte Personen eingereicht werden.
Die erhaltene Entschädigung unterliegt keiner Besteuerung und beeinflusst nicht den Anspruch auf andere Sozialleistungen (z.B. Familienleistungen, Sozialhilfe).
Das Gesetz erweitert die Veteranenrechte für Personen, die aufgrund nationalistischer, religiöser oder rassistischer Gründe infolge von Handlungen der Unabhängigkeitsbewegung gesundheitliche Schäden oder den Tod erlitten haben.
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53%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2026-02-13
Dafür 234
Dagegen 187
Enthaltung 17
gavel
Status:
In Bearbeitung
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_2030
Startdatum: 2025-12-02
Abstimmungsdatum: 2026-02-13
Sitzung Nr.: 51
Abstimmung Nr.: 14