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Blutspende-Freistellung mindert zukünftige Rente oder Invaliditätsleistung nicht

Neue Vorschriften stellen sicher, dass Arbeitsfreistellungen für Blutspenden die Höhe zukünftiger Renten oder Invaliditätsleistungen nicht negativ beeinflussen. Ehrenamtliche Blutspender müssen sich somit keine Sorgen machen, dass ihr Engagement zur Lebensrettung ihre Leistungen mindert. Das Gesetz tritt 14 Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Wichtige Punkte
Zeiten der Arbeitsfreistellung für Blutspenden werden die Berechnungsgrundlage für Renten oder Invaliditätsleistungen nicht mindern.
Dies bedeutet, dass ehrenamtliche Blutspender ihre zustehende Freizeit ohne Sorge um geringere zukünftige Leistungen nutzen können.
Die Änderungen treten 14 Tage nach Verkündung des Gesetzes in Kraft.
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100%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2026-02-13
Dafür 432
Dagegen 2
Enthaltung 0
gavel
Status:
An den Präsidenten übermittelt
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_2031
Startdatum: 2025-12-03
Abstimmungsdatum: 2026-02-13
Sitzung Nr.: 51
Abstimmung Nr.: 13