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Dreizehntes Gehalt für Kulturschaffende: Gleichberechtigung und Finanzstabilität

Dieser Gesetzentwurf führt das Recht auf ein zusätzliches Jahresgehalt, das sogenannte „dreizehnte Gehalt“, für Mitarbeiter von Kultureinrichtungen wie Museen, Bibliotheken und Kulturzentren wieder ein. Ziel ist es, ihre Rechte denen anderer Beschäftigter im öffentlichen Dienst anzugleichen und ihre finanzielle Lage zu verbessern. Die Änderungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft.
Wichtige Punkte
Mitarbeiter von Kultureinrichtungen erhalten eine jährliche Prämie in Höhe von 1/12 ihres Jahresgehalts, wenn sie mindestens 6 volle Kalendermonate gearbeitet haben.
Die Änderung soll frühere Ungerechtigkeiten beheben und die wichtige Rolle der Kulturschaffenden würdigen, die oft mit niedrigen Löhnen arbeiten.
Die Einführung des „dreizehnten Gehalts“ wird die finanzielle Stabilität von rund 86.500 Kulturschaffenden und ihren Familien verbessern und potenziell die Qualität des Kulturangebots steigern.
Die geschätzten jährlichen Kosten von 560-600 Millionen PLN werden aus dem Staatshaushalt und den Haushalten der lokalen Gebietskörperschaften gedeckt, ohne dass neue Einnahmequellen geschaffen werden müssen.
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Drucknummer: 10_2032
Startdatum: 2025-12-03