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Schutz für Landwirte: Verbot des Verkaufs von Produkten unter Produktionskosten

Neue Vorschriften sollen Landwirte und Lebensmittellieferanten vor unlauteren Praktiken schützen. Sie verbieten den Kauf von Agrar- und Lebensmittelprodukten zu Preisen, die unter ihren Produktions- oder Anschaffungskosten liegen. Dies soll eine gerechtere Gewinnverteilung in der gesamten Lebensmittelversorgungskette gewährleisten.
Wichtige Punkte
Einführung eines Verbots des Kaufs von Agrar- und Lebensmittelprodukten unter deren Produktions- oder Anschaffungskosten.
Der Käufer muss einen Preis zahlen, der den Produktions- oder Anschaffungskosten entspricht oder höher ist, was durch Buchhaltungsunterlagen oder eine Lieferantenerklärung bestätigt werden kann.
Verstöße gegen die neuen Regeln können zu Geldstrafen führen, die vom Amt für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz verhängt werden.
Das Gesetz tritt 6 Monate nach seiner Verkündung in Kraft, um eine Anpassungszeit an die neuen Vorschriften zu ermöglichen.
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Status:
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Drucknummer: 10_206
Startdatum: 2024-02-21