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Datengovernance-Gesetz – neue Regeln und Gebühren

Dieses Gesetz setzt die EU-Datengovernance-Verordnung in Polen um. Es benennt die für die Datenweitergabe zuständigen Behörden, legt Gebühren für die Wiederverwendung öffentlicher Daten fest und führt Strafen bei Verstößen ein. Für Bürger bedeutet dies mehr Transparenz und potenziell einfacheren Zugang zu öffentlichen Daten, während Unternehmen mit neuen Pflichten und möglichen Geldstrafen rechnen müssen.
Wichtige Punkte
Der Minister für Digitalisierung betreibt eine zentrale Informationsstelle und ein öffentliches Datenbestandsverzeichnis.
Der Präsident des Amtes für den Schutz personenbezogener Daten (UODO) überwacht Datenvermittlungsdienste und Datenaltruismus-Organisationen.
Geldstrafen bei Verstößen: bis zu 200.000 PLN für unterlassene Meldung, bis zu 2.000.000 PLN für Verstöße gegen Dienstleistungsbedingungen oder illegale Datenübermittlungen in Drittländer.
Der Präsident des Statistischen Hauptamtes (GUS) unterstützt öffentliche Stellen bei der Prüfung von Anträgen auf Datenwiederverwendung.
Das Gesetz ändert das Gesetz über die öffentliche Statistik und das Gesetz über den Schutz personenbezogener Daten und weist dem Präsidenten des GUS und dem Präsidenten des UODO neue Aufgaben zu.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite notifications_active Diesen Entwurf verfolgen
55%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2026-02-27
Dafür 241
Dagegen 0
Enthaltung 195
Vollständige Ergebnisse open_in_new
gavel
Status:
Gesetz geworden
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zarządzaniu danymi.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2060
Startdatum: 2025-12-05
Abstimmungsdatum: 2026-02-27
Abstimmung Nr.: 66