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Änderungen im Bildungsrecht: neue Schulformen und Schließungsregeln

Das Gesetz führt einen neuen Schultyp ein – eine zweisprachige Grundschule für die Klassen 7-8, verbunden mit einem zweisprachigen Gymnasium oder einer Fachoberschule. Es ändert auch die Regeln für Schulschließungen, die eine detailliertere Information der Eltern und Konsultationen durch die Kommunen vorschreiben, und ermöglicht die Übernahme einer Schule durch eine andere Person im Ruhestand. Neue Vorschriften betreffen auch die Hortbetreuung, die Verpflichtung zur Bereitstellung einer warmen Mahlzeit und die Zusammenlegung von Schulen zu Verbünden.
Wichtige Punkte
Neue zweisprachige Grundschulen nur für die Klassen 7-8, verbunden mit einem zweisprachigen Gymnasium oder einer Fachoberschule.
Kommunen, die eine Schule schließen, müssen die Eltern detailliert informieren, Konsultationen durchführen und die Stellungnahme des Schulrats einholen.
Eine natürliche Person, die eine Schule betreibt, kann deren Führung im Ruhestand an eine andere Person oder Einrichtung übertragen.
In kleinen Schulen (bis zu 70 Schülern) kann der Hort auch Kinder aus der Vorschulklasse betreuen.
Grundschulen (außer für Erwachsene) müssen den Schülern täglich eine warme Mahlzeit anbieten (kostenpflichtig und freiwillig).
Eine Gemeinde kann den Betrieb einer Förder-, Sport- oder weiterführenden Schule von einem Kreis übernehmen, wenn dieser deren Schließung plant.
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2026-02-13
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Status:
Gesetz geworden
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie ustawy - Prawo oświatowe oraz niektórych innych ustaw.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2061
Startdatum: 2025-12-05
Abstimmungsdatum: 2026-02-13
Abstimmung Nr.: 50