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Mehr Verdienstmöglichkeiten für Landwirte und KRUS-Rentner

Das Gesetz führt Änderungen ein, die es Landwirten und ihren Haushaltsmitgliedern erleichtern, zusätzliches Einkommen außerhalb der Landwirtschaft zu erzielen, während sie weiterhin bei KRUS versichert bleiben. Die Einkommensgrenze aus nicht-landwirtschaftlichen Geschäftstätigkeiten wird erhöht, und es wird möglich, bis zu 3/4 einer Vollzeitstelle zu arbeiten. Zusätzlich können landwirtschaftliche Rentenempfänger, deren Ehepartner in Rente gehen, weiterhin ihre volle Rente beziehen, ohne den ergänzenden Teil zu verlieren.
Wichtige Punkte
Landwirte und ihre Haushaltsmitglieder können mehr aus nicht-landwirtschaftlichen Geschäftstätigkeiten verdienen, ohne die KRUS-Versicherung zu verlieren. Die Einkommensgrenze wird auf das Doppelte des durchschnittlichen nationalen Lohns erhöht.
Landwirte und ihre Haushaltsmitglieder erhalten die Möglichkeit, eine Anstellung im Rahmen eines Arbeitsvertrags für bis zu 3/4 einer Vollzeitstelle anzunehmen, während sie weiterhin bei KRUS versichert bleiben.
Landwirtschaftliche Rentenempfänger, deren Ehepartner in Rente gehen, können ihre volle Rente beziehen, auch wenn sie weiterhin einen Bauernhof betreiben.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_207
Startdatum: 2024-02-21