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Änderungen des Nationalen Strafregisters und des EU-Datenaustauschs

Das Gesetz verbessert den Austausch von Informationen über strafrechtliche Verurteilungen zwischen Polen und anderen EU-Ländern, auch über Drittstaatsangehörige. Es führt die obligatorische Abnahme von Fingerabdrücken für Angeklagte, die keine EU-Bürger sind, ein und erweitert den Umfang der im Register gespeicherten Daten. Für die Bürger bedeutet dies einen schnelleren Zugang zu Informationen über ihre Unbescholtenheit, aber auch eine größere Menge an Daten, die vom Staat verarbeitet werden.
Wichtige Punkte
Neue Regeln für den Austausch von Verurteilungsdaten mit EU-Ländern, auch über Drittstaatsangehörige.
Obligatorische Abnahme von Fingerabdrücken von Angeklagten, die keine EU-Bürger sind.
Erweiterung der im Register gespeicherten Daten, z. B. um Informationen über terroristische Straftaten.
Schnellere (innerhalb von 10 Tagen) Erteilung von Auskünften aus dem Strafregister auf Anfrage anderer EU-Staaten.
Bürger können Auskünfte über ihre Unbescholtenheit aus anderen EU-Ländern erhalten.
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ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2026-02-13
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Gesetz geworden
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie ustawy o Krajowym Rejestrze Karnym oraz niektórych innych ustaw.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2075
Startdatum: 2025-12-16
Abstimmungsdatum: 2026-02-13
Abstimmung Nr.: 29