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Neue Regeln für den Austausch von Strafregisterinformationen in der EU und Drittländern

Das Gesetz implementiert die EU-Systeme ECRIS und ECRIS-TCN, die einen schnelleren Austausch von Verurteilungsinformationen zwischen EU-Mitgliedstaaten ermöglichen. Es betrifft sowohl EU-Bürger als auch Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern. Die Änderungen wirken sich auf Strafverfahren, Beschäftigung in Berufen, die Führungszeugnisse erfordern, und die Überprüfung von Personen aus, die mit Kindern arbeiten möchten.
Wichtige Punkte
Schnellerer Informationsaustausch: EU-Behörden erhalten Antworten innerhalb von 10 Werktagen, Bürger innerhalb von 20 Werktagen.
Neues ECRIS-TCN-System: ermöglicht die Überprüfung, ob Drittstaatsangehörige in anderen EU-Ländern verurteilt wurden.
Obligatorische Fingerabdrücke: für Drittstaatsangehörige in Strafverfahren zur Identitätsüberprüfung erforderlich.
Erweiterter Datenzugang: neue Stellen, einschließlich Behörden aus Drittländern auf Basis internationaler Abkommen, können Strafregisterinformationen erhalten.
Neue Registerkategorien: hinzugefügte Informationen über terroristische Straftaten und staatenlose Personen.
Änderungen bei der Auftragnehmerzertifizierung: Anpassung der Vergaberegeln an neue Verfahren zum Zugriff auf Strafregister.
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ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2026-02-13
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Status:
Gesetz geworden
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie ustawy o Krajowym Rejestrze Karnym oraz niektórych innych ustaw.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2075
Startdatum: 2025-12-16
Abstimmungsdatum: 2026-02-13
Abstimmung Nr.: 29