Strafregisteraustausch: Neue Regeln für Nicht-EU-Bürger und Staatenlose.
Dieses Gesetz optimiert den Austausch von Informationen über strafrechtliche Verurteilungen zwischen Polen und anderen Ländern, insbesondere innerhalb der Europäischen Union, durch die Implementierung von EU-Systemen. Es führt die Pflicht ein, Fingerabdrücke von Nicht-EU-Bürgern und Staatenlosen in Strafverfahren zu nehmen, um deren Identifizierung und Überprüfung zu erleichtern. Diese Änderungen sollen die Sicherheit und Effizienz der internationalen Strafverfolgung verbessern.
Wichtige Punkte
Obligatorische Fingerabdrücke für Nicht-EU-Bürger: Nicht-EU-Bürger und Staatenlose, gegen die in Polen ein Strafverfahren läuft, müssen Fingerabdrücke für Polizeidatenbanken zur Identifizierung abgeben.
Schnellerer Zugang zu Strafregisterinformationen: Polnische Strafverfolgungsbehörden und Gerichte erhalten schnelleren und umfassenderen Zugang zu Informationen über strafrechtliche Verurteilungen aus anderen EU-Ländern und werden solche Daten auch ins Ausland übermitteln.
Einfachere Selbstauskunft über ausländische Strafregister: EU-Bürger (oder Personen mit Wohnsitz in der EU) können über das polnische Landesstrafregister Informationen über ihre Daten aus den Strafregistern anderer EU-Mitgliedstaaten anfordern.
Erweiterte Registerdaten: Das Landesstrafregister wird detailliertere Informationen enthalten, einschließlich der Staatsangehörigkeit (oder deren Fehlen/Unbekanntheit) und Angaben zu terroristischen Straftaten.
2026-02-13
Dafür
429
Dagegen
0
Enthaltung
0
gavel
Status:
An den Präsidenten übermittelt
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Sie schafft einen rohen, unwiderlegbaren Beweis. Der Bürgerwille liefert permanente Daten, um die Loyalität der Regierung gegenüber ihren Bürgern zu überprüfen
(hier erklärt).
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_2075
Startdatum: 2025-12-16
Abstimmungsdatum: 2026-02-13
Sitzung Nr.: 51
Abstimmung Nr.: 29