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Digitalisierung des Unternehmensregisters (CEIDG), Online-Gesellschaften bürgerlichen Rechts und neue Pflichten für Unternehmer

Das Gesetz führt die vollständige Digitalisierung der Anträge an das Zentrale Register und die Information über die Wirtschaftstätigkeit (CEIDG) ein und ermöglicht die Online-Registrierung und Veröffentlichung von Informationen über Gesellschaften bürgerlichen Rechts (spółka cywilna). Es führt auch neue Regeln für die Aktualisierung von Daten, die Überprüfung von Geschäftsadressen und die Verwaltung der Unternehmensnachfolge ein. Für Unternehmer bedeutet dies das Ende von Papieranträgen in den Gemeindeämtern, neue Informationspflichten und vereinfachte Online-Verfahren.
Wichtige Punkte
Ende der Papieranträge: Ab dem 1. November 2026 müssen neue Unternehmen und ab dem 1. November 2028 alle anderen CEIDG-Angelegenheiten ausschließlich elektronisch erledigt werden.
GbR im CEIDG: Unternehmer können einen GbR-Vertrag online abschließen und dessen Daten im CEIDG veröffentlichen, was die bisherige Praxis der Eintragung von Steuernummer und Statistiknummer der Gesellschaft in den Eintrag eines Gesellschafters ersetzt.
Neue Daten im Register: Das CEIDG erfasst künftig E-Mail-Adressen, Informationen über gesetzliche Vertreter minderjähriger Unternehmer und Gewerbeverbote für Nachlassverwalter.
Überprüfung der Geschäftsadresse: Der Minister kann einen Nachlassverwalter auffordern, das Nutzungsrecht für Räumlichkeiten nachzuweisen; bei fehlenden Unterlagen kann das Unternehmen aus dem CEIDG gelöscht werden.
Automatische Datenbereinigung: Das CEIDG-System korrigiert oder löscht automatisch veraltete Einträge, wie z. B. falsche Adressen, Statistiknummern oder GbR-Angaben im Firmennamen.
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2026-02-13
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie ustawy o Centralnej Ewidencji i Informacji o Działalności Gospodarczej i Punkcie Informacji dla Przedsiębiorcy oraz niektórych innych ustaw.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2076
Startdatum: 2025-12-16
Abstimmungsdatum: 2026-02-13
Abstimmung Nr.: 64