Verlängerung des Verkaufsstopps für staatliche Agrarflächen um 10 Jahre
Das Gesetz verlängert das Verkaufsverbot für landwirtschaftliche Immobilien des Staatsschatzes um weitere 10 Jahre, bis zum 30. April 2036. Ziel ist es, Landwirte durch die Förderung der Pacht statt des Kaufs von Land zu unterstützen, was ihnen Investitionen in die Entwicklung ihrer Betriebe ermöglicht. Es soll auch spekulativen Landerwerb verhindern und Familienbetriebe vor Überschuldung schützen.
Wichtige Punkte
Das Verkaufsverbot für staatliche Agrarflächen wird bis zum 30. April 2036 verlängert.
Landwirte können weiterhin Land vom Staat pachten, was günstiger ist als der Kauf und Investitionen in die Betriebsentwicklung ermöglicht.
Die Änderung soll Familienbetriebe vor übermäßiger Verschuldung schützen und spekulativen Landerwerb verhindern.
Der Verkauf bestimmter Immobilien, z.B. für Wohnzwecke, bis zu 2 Hektar oder in Sonderwirtschaftszonen, bleibt weiterhin möglich.
2026-01-23
Dafür
427
Dagegen
2
Enthaltung
5
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_2079
Startdatum: 2025-12-16
Abstimmungsdatum: 2026-01-23
Sitzung Nr.: 50
Abstimmung Nr.: 20