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Abschaffung der Amtszeitbegrenzung für Bürgermeister und Stadtpräsidenten

Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Beschränkung aufzuheben, die Bürgermeistern und Stadtpräsidenten nur zwei Amtszeiten erlaubte. Dies bedeutet, dass Bürger dieselben Kandidaten ohne Amtszeitbegrenzung wählen können, was ihre Wahlfreiheit erhöht und erfahrenen Kommunalbeamten ermöglicht, ihre Arbeit fortzusetzen.
Wichtige Punkte
Bürgermeister und Stadtpräsidenten können sich unbegrenzt oft zur Wiederwahl stellen, ohne die bisherige Begrenzung auf zwei Amtszeiten.
Diese Änderung soll den Bürgern bei Kommunalwahlen wieder volle Wahlfreiheit ermöglichen.
Das Gesetz tritt 14 Tage nach seiner Verkündung in Kraft, was bedeutet, dass die Änderungen bereits für die kommenden Kommunalwahlen gelten, die dieser Beschränkung unterlegen wären.
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Status:
In Bearbeitung
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_2080
Startdatum: 2025-12-16