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Änderungen bei Grundbüchern und KRS: Digitale Dokumente und Benachrichtigungen

Dieses Gesetz führt Änderungen beim Zugang zu Dokumenten aus dem Grundbuch und dem Nationalen Gerichtsregister (KRS) ein. Bürger können elektronische Auszüge aus Grundbüchern herunterladen, die nach dem Ausdrucken die Rechtskraft von Gerichtsdokumenten haben, wenn sie überprüfbar sind. Zudem können Nutzer der mObywatel-App automatische Benachrichtigungen über Änderungen im KRS zu Unternehmen erhalten, mit denen sie verbunden sind.
Wichtige Punkte
Elektronische Grundbuchauszüge: Nach dem Herunterladen und Ausdrucken haben sie die Rechtskraft von Gerichtsdokumenten, wenn sie mit der zentralen Datenbank verifiziert werden können.
Automatische Benachrichtigungen in mObywatel: App-Nutzer können Informationen über Änderungen im Nationalen Gerichtsregister für Unternehmen erhalten, mit denen sie verbunden sind (z. B. als Gesellschafter).
Begrenzung der überwachten Einheiten: Gleichzeitig können Änderungen für maximal 50 Unternehmen über das IT-System und 50 über die mObywatel-App verfolgt werden.
Die neuen Vorschriften treten zu zwei Terminen in Kraft: Änderungen bei Grundbüchern ab dem 31. März 2026 und Änderungen beim KRS ab dem 31. Mai 2026.
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99%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2026-01-09
Dafür 436
Dagegen 6
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Status:
Gesetz geworden
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie ustawy o księgach wieczystych i hipotece oraz ustawy o Krajowym Rejestrze Sądowym.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2105
Startdatum: 2025-12-30
Abstimmungsdatum: 2026-01-09
Abstimmung Nr.: 31