Rechtskraft elektronischer Grundbuchdokumente und KRS-Benachrichtigungen in mObywatel
Das Gesetz verleiht elektronischen Dateien aus Grundbüchern die Kraft von Gerichtsdokumenten (zuvor hatten dies nur Ausdrucke). Es ermöglicht auch den Empfang automatischer Benachrichtigungen über Änderungen im Landesgerichtsregister (KRS) über die App mObywatel für Personen, die über die PESEL-Nummer mit einem Rechtsträger verbunden sind.
Wichtige Punkte
Elektronische Dokumente aus Grundbüchern (z. B. Abschriften) erhalten die Kraft von gerichtlich ausgestellten Dokumenten (neben ihren Ausdrucken).
Der Justizminister wird die Gebühren unter Berücksichtigung der Form des ausgestellten Dokuments festlegen.
Nutzer der App mObywatel, die über die PESEL-Nummer mit einem Rechtsträger verbunden sind, können automatische Informationen aus dem KRS erhalten.
Vor Inkrafttreten des Gesetzes erstellte Grundbuchausdrucke behalten ihre Rechtsgültigkeit, wenn sie verifizierbar sind.
2026-01-09
Dafür
436
Dagegen
6
Enthaltung
0
gavel
Status:
In Kraft getreten
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(hier erklärt).
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_2105
Startdatum: 2025-12-30
Abstimmungsdatum: 2026-01-09
Sitzung Nr.: 49
Abstimmung Nr.: 31