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Automatischer Informationsaustausch über Krypto-Vermögenswerte und Ergänzungssteuer

Das Gesetz führt die Verpflichtung für meldende Anbieter von Krypto-Dienstleistungen ein, Informationen über Nutzer von Krypto-Vermögenswerten zu sammeln und automatisch auszutauschen. Die neuen Vorschriften umfassen auch den Austausch von Informationen über die Ergänzungsbesteuerung internationaler und inländischer Gruppen und passen das polnische Recht an EU-Richtlinien an.
Wichtige Punkte
Meldende Anbieter von Krypto-Dienstleistungen sind verpflichtet, Informationen über Nutzer und Transaktionswerte an den Leiter der Nationalen Steuerverwaltung zu übermitteln.
Nutzer von Krypto-Vermögenswerten müssen eine Erklärung zum steuerlichen Wohnsitz abgeben; das Fehlen einer solchen Erklärung führt nach Ablauf einer bestimmten Frist zur Sperrung von Transaktionen.
Es wurden rechtliche Rahmenbedingungen für den automatischen Informationsaustausch über die Ergänzungsbesteuerung von Geschäftseinheiten internationaler und inländischer Gruppen eingeführt.
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95%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2026-02-13
Dafür 403
Dagegen 20
Enthaltung 0
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_2106
Startdatum: 2025-12-30
Abstimmungsdatum: 2026-02-13
Sitzung Nr.: 51
Abstimmung Nr.: 71