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Änderung der Regeln für die Gewährung von Geldleistungen an Dorfvorsteher.

Der Gesetzentwurf ändert die Anforderungen an die Geldleistung für Dorfvorsteher (Sołtys) und legt die Mindestdienstzeit auf 90 Monate fest. Die neuen Vorschriften ermöglichen die Anrechnung von Dienstzeiten vor 1990, sofern die Funktion auch nach Inkrafttreten des Gesetzes über die kommunale Selbstverwaltung ausgeübt wurde. Dies ermöglicht Personen, die zuvor abgelehnt wurden, einen erneuten Antrag zu stellen.
Wichtige Punkte
Festlegung der erforderlichen Dienstzeit als Dorfvorsteher auf nicht weniger als 90 Monate.
Möglichkeit der Anrechnung von Dienstzeiten vor 1990, wenn diese nach Inkrafttreten des Gesetzes über die kommunale Selbstverwaltung fortgesetzt wurden.
Personen, denen die Leistung zuvor verweigert wurde, können nach den neuen Regeln erneut einen Antrag stellen.
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96%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2024-07-24
Dafür 426
Dagegen 18
Enthaltung 0
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_211
Startdatum: 2024-02-21
Abstimmungsdatum: 2024-07-24
Sitzung Nr.: 16
Abstimmung Nr.: 7