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Neue Rechte und Pflichten für nichteheliche Lebensgemeinschaften

Das Gesetz passt Hunderte von Vorschriften im polnischen Recht an, damit Personen, die einen notariellen Partnerschaftsvertrag geschlossen haben, eheähnliche Rechte und Pflichten erhalten. Die Änderungen betreffen u.a. Steuern, Erbschaft, Arbeitsrecht, uniformierte Dienste und die Verwaltung. Der neue Status kann durch eine Bescheinigung des Standesamtes nachgewiesen werden.
Wichtige Punkte
Einführung einer neuen Rechtsinstitution: des notariellen Partnerschaftsvertrags, der Paaren in vielen Lebensbereichen einen eheähnlichen Status verleiht.
Gleichstellung der Rechte und Pflichten der Vertragspartner mit Ehegatten in Bezug auf Steuern (gemeinsame Veranlagung, Befreiungen), Erbschaft, Hinterbliebenenrenten und Sozialleistungen.
Ausweitung der Vermögenshaftung – Schulden einer Vertragspartei können aus dem gemeinsamen Vermögen vollstreckt werden, ähnlich wie in der Ehe.
Neue Rechte am Arbeitsplatz: Anspruch auf Pflegeurlaub, Sterbegeld und Berücksichtigung des Partners bei Dienstreisen.
Pflicht zur Registrierung des Status als 'nächste Person' beim Standesamt und Möglichkeit, eine amtliche Bescheinigung über die Partnerschaft zu erhalten.
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ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2026-02-13
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Vom Haus verabschiedet
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy - Przepisy wprowadzające ustawę o statusie osoby najbliższej w związku i umowie o wspólnym pożyciu.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2111
Startdatum: 2025-12-31
Abstimmungsdatum: 2026-02-13
Abstimmung Nr.: 73