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Verlängerung der Grenzbeschränkungen zu Belarus: Anträge auf internationalen Schutz

Das polnische Parlament hat der Verlängerung der vorübergehenden Beschränkung für die Stellung von Anträgen auf internationalen Schutz direkt an der Grenze zu Belarus zugestimmt. Dies bedeutet, dass Personen, die versuchen, diese Grenze zu überqueren, nicht sofort Asyl in Polen beantragen können. Die Entscheidung zielt darauf ab, die Kontrolle über die Grenzsituation aufrechtzuerhalten.
Wichtige Punkte
Die Beschränkung der Möglichkeit, Anträge auf internationalen Schutz an der Grenze zu Belarus zu stellen, wird verlängert.
Personen, die die Grenze von Belarus überqueren, können keinen Asylantrag direkt am Grenzübergang stellen.
Die Maßnahme zielt darauf ab, die Kontrolle über die Migrationssituation an Polens Ostgrenze aufrechtzuerhalten.
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97%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2026-01-09
Dafür 421
Dagegen 15
Enthaltung 0
gavel
Status:
Angenommen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_2118
Startdatum: 2026-01-07
Abstimmungsdatum: 2026-01-09
Sitzung Nr.: 49
Abstimmung Nr.: 33